FDP-Kreistagsfraktion legt Modell zur Schulentwicklung vor
Schulentwicklungsplanung
Aufhebung der gymnasialen Schulbezirke im Landkreis Helmstedt
Antragsteller: FDP-Kreistagsfraktion
Beschlussvorschlag:
Die Schulentwicklungsplanung im Landkreis Helmstedt wird unter den nachgenannten Festlegungen fortgeführt:
1. Der Landkreis Helmstedt hebt die gymnasialen Schulbezirke im Landkreis Helmstedt zum Schuljahr 2020/2021 auf.
2. Für eine Übergangsphase sind bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 Höchstzügigkeiten für die drei Gymnasien im Landkreis Helmstedt festzulegen, die sich an den Zügigkeiten der vergangenen Jahre sowie an der Abfrage der Gymnasien hinsichtlich der darstellbaren Raumkapazitäten - unter Berücksichtigung der Rückkehr zum Abitur nach 13 Jahren (G8/G9) -orientieren.
3. Um das Verfahren für etwaig abgelehnte Schülerinnen und Schülern transparent und einheitlich zu gestalten, ist durch die Verwaltung ein zentrales Anmeldeverfahren mit Präferenzwahl und eine ergänzende Verteilungskonferenz zu prüfen.
4. Die Schülerbeförderung ist in Abhängigkeit von den gymnasialen Schulanmeldungen vom Schulträger zu organisieren. Die bisherige Schülerbeförderung ist vor allem im Nachmittagsbereich zu optimieren.
5. Die weiteren gebäudetechnischen Planungen des Landkreises sollen sich an den Anmeldezahlen der Gymnasien zwischen den Jahren 2020 und 2023 orientieren, um ab dem Schuljahr 2023/2024 etwaig auch von einer Festlegung der Höchstzügigkeiten absehen zu können. Notwendige Investitionsmaßnahmen zur Steigerung der Unterrichtsqualität werden davon unbenommen in der regulären Haushaltsplanung berücksichtigt.
6. Die bisherigen Wahlmöglichkeiten einzelner Gemeinden zum Schulbesuch in Braunschweig und Wolfsburg bleiben bestehen.
7. Ferner fasst der Kreistag den Grundsatzbeschluss, dass alle Schülerinnen und Schüler an dem gymnasialen Standort ihre allgemeine Hochschulreife erwerben können, an dem sie aufgenommen wurden.
Begründung:
Der bisherige Vorschlag der Verwaltung zur Fortführung der Schulentwicklungsplanung wird von allen drei Gymnasien im Landkreis Helmstedt kritisch beurteilt und hat für neue Unsicherheit bei den Schülern, Eltern, Lehrern und den Schulleitungen gesorgt.
Eine Schulstandortverlagerung darf weder aus regionalen Interessen begründet sein, noch sollte sie gegen den Willen aller betroffenen Schulen erfolgen. Millionenbeträge sollten zudem nur in die Hand genommen werden, wenn sie zweifelsfrei einen Beitrag zur Erhöhung der Bildungsqualität im Landkreis Helmstedt leisten. Finanziell gewichtige Folgeentscheidungen sind nur auf Basis konkreter Vergleichsszenarien verantwortbar.
Das nun vorstehend vorgeschlagene Modell zur Fortführung der Schulentwicklungsplanung ist als Gegenmodell zum bisherigen Vorschlag der Verwaltung zu verstehen. Die Schulentwicklungsplanung sollte nicht von oben nach unten, sondern auf Basis der Willensbekundungen der Betroffenen von unten nach oben organisiert werden. Nur so werden langfristig keine identischen gymnasialen Bildungsangebote in der Breite, sondern, vor allem im Sekundarbereich II, qualitativ hochwertige Bildungsangebote in der Tiefe durch eine ausdifferenzierte Profiloberstufe angeboten werden können. Dieser Anspruch, der auch im aktuellen Leitbild des Landkreises Helmstedt formuliert wird, sollte nun auch Niederschlag in der lokalen Tagespolitik finden.
Die kommunalpolitische Diskussion zur gänzlichen Öffnung der Schulbezirke zieht sich im Landkreis Helmstedt bereits über mehrere Jahrzehnte. Um einen konkreten Fortschritt zur Realisierung dieses Vorhabens in der laufenden Wahlperiode zu erzielen, wurden seitens des Kreistages die Stellungnahmen aller betroffenen Schulen sowie der Eltern- und Schülervertretungen zu diesem Themenkomplex eingeholt. Nahezu alle betroffenen Akteure der regionalen Bildungspolitik plädieren dabei für eine Öffnung der gymnasialen Schulbezirke im Landkreis Helmstedt. Dem Eltern- und Schülerwillen sowie den Vorstellungen der Schulleitungen und Schulvorstände zur Fortentwicklung der Bildungslandschaft im Landkreis Helmstedt ist nicht nur in der Schulentwicklungsplanung besondere Rechnung zu tragen, sondern auch Vorrang gegenüber Fragen der verwaltungsinternen Planungssicherheit einzuräumen.
Die Schulbezirke wurden bei nahezu allen weiterführenden Schulformen im Landkreis Helmstedt abgeschafft. Gleichzeitig lässt sich bei der derzeitigen Festlegung der gymnasialen Schulbezirke eine strukturelle Benachteiligung einzelner Schulen feststellen. Dies haben die betroffenen Schulen in ihren Stellungnahmen abermals betont.
Mit der Bildung eines gemeinsamen Schulbezirkes für alle Gymnasien wären jedoch auch Herausforderungen verbunden - vor allem hinsichtlich der Schülerbeförderung und einer etwaigen Festlegung von Zügigkeiten. Diese Fragen scheinen jedoch in der Abwägung zur Wahlfreiheit für Eltern und Schüler und zur Fortentwicklung eines qualitativ hochwertigen und differenzierten Bildungsangebotes im Landkreis Helmstedt überwindbare Hürden zu sein. Mithin ist zukünftig auch im gymnasialen Bereich ein kreisweiter Schuleinzugsbereich einzurichten.
Leitgedanke des Antrages ist es, dass zukünftige Schulentwicklungsplanungen, Standortentscheidungen und Ausbaumaßnahmen nicht mehr auf unberechenbaren, wechselnden Kreistagsmehrheiten gründen, sondern sich aus dem Wettbewerb und aus der Attraktivität der Schulen sowie aus den Entscheidungen der Eltern und Schüler ergeben. Ferner würde mit dem Antrag der Grundsatzbeschluss gefasst werden, dass alle Schülerinnen und Schüler an dem gymnasialen Standort ihre allgemeine Hochschulreife erwerben können, an dem sie nach dem Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule aufgenommen wurden. Dies würde die Akzeptanz für ein neues Schulentwicklungsmodell deutlich erhöhen.
Weitere Begründung:
Erfolgt mündlich.
Für die FDP-Kreistagsfraktion
Lars Alt, Fraktionsvorsitzender