FDP Helmstedt fordert Gewerbesteuer-Stundung zum kommenden Hebetermin

Angesichts der aktuellen Corona-Krise fordert der FDP Kreisverband Helmstedt, dass die Forderungen aus der Gewerbesteuer aus den Grundlagenbescheiden des Jahres 2020, die eine Fälligkeit bis zum 15. Mai 2020 auslösen, pauschal und zinslos, zunächst bis zum 15. August 2020, gestundet werden.

Der Kreisvorsitzende der FDP im Landkreis Helmstedt, Lars Alt, erklärt dazu:

Die aktuelle Corona-Krise stellt das Gemeinwesen, die Wirtschaft und jeden Einzelnen vor große Belastungsproben. Die zur Bekämpfung des Corina-Virus notwendigen Maßnahmen bedeuten jedoch auch erhebliche Einschnitte für die Gewerbetreibenden. Umsatzeinbußen wirken sich direkt auf die Zahlungsfähigkeit der Betriebe aus. Liquidität wird deshalb gerade bei verminderten Einnahmen von erheblicher betrieblicher Bedeutung sein. Um die Gewerbetreibenden im Landkreis Helmstedt sofort und unbürokratisch zu schützen, fordern wir die kreisangehörigen Kommunen auf, im Rahmen eines Dringlichkeitsbeschlusses eine Gewerbesteuer-Stundung zu ermöglichen. Die Gewerbesteuer liegt in der Zuständigkeit der Kommunen. Neben den angekündigten Hilfen der Bundes- und Landesregierung, die jetzt auch endlich an die Betriebe abfließen müssen, kann die Stundung der örtlichen Gewerbesteuer einen Beitrag dazu leisten, nicht selbstverschuldete Insolvenzen mit erheblichen negativen Folgen für die gesamte Region abzuwenden. Dieses Angebot soll pauschal und für alle Betriebe, die gewerbesteuerpflichtig sind, ohne weitere Prüfung der Voraussetzungen gelten. Damit wird zunächst nicht auf die Forderung als solches verzichtet, aber ein Liquiditätsgewinn für die Betriebe erzielt. Gleichzeitig soll den Betrieben angeraten werden, beim Finanzamt mit Hinweis auf die zu erwartenden Umsatzeinbußen eine Herabsetzung der Messbeträge zu erreichen. Dies wirkt sich für die Zukunft eins zu eins auf die Höhe der Gewerbesteuerzahlung aus.

Es zeichnet sich darüber hinaus ab, dass Steuerstundungen, also der grundsätzliche Verzicht auf Steuervorauszahlungen, auf allen Ebenen nicht ausreichen werden, um die Liquidität der betroffenen Unternehmen sicherzustellen und eine Insolvenzflut abzuwenden. Deshalb braucht es weitergehende bundes- und landespolitische Maßnahmen, die unkompliziert umgesetzt werden müssen, um die Unternehmen sofort mit Liquidität zu versorgen.

Wir müssen nun auf allen Ebenen wirksame wirtschaftspolitische Maßnahmen ergreifen, die unmittelbar bei den Unternehmen ankommen. Anderenfalls wird unsere Wirtschaftsstruktur nach der Krise eine andere sein.

Hintergrund:

Gemäß der Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass dürfen Forderungen nur gestundet werden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte bedeutet und die Forderung nicht gefährdet ist (§ 34 Absatz 1 KomHKVO). Die erhebliche Härte ist hier aufgrund der besonderen Ausnahmesituation gegeben. Derzeit sollte auch davon ausgegangen werden, dass sich die Forderung zu einem späteren Zeitpunkt realisieren lässt. Die Dienstanweisung trifft weitere Regelungen zum Verfahren der Stundung wie z.B. in der Regel schriftlicher Antrag, Sicherheitsleistungen oder angemessene Verzinsung. Aufgrund der besonderen Krisensituation soll auf dieses Verfahren verzichtet und eine unkomplizierte Hilfestellung gewährt werden. Den Ausfall an Zahlungseingängen werden die Kommunen erforderlichenfalls über Liquiditätskredite ausgleichen müssen.