FDP: Änderung des Kommunalverfassungs-gesetzes haftet Makel der Verfassungswidrigkeit an
Landkreis Helmstedt. Der Streit um das neue Kommunalverfassungsgesetz ebbt nicht ab. Nachdem der Niedersächsische Landtag das neue Gesetz am vergangenen Mittwoch mit den Stimmen von SPD und CDU verabschiedet hat, regt sich weiterer Widerstand. Der FDP-Landtagsabgeordnete Lars Alt kritisiert das Gesetz: „Kurz nach der Kommunalwahl und im Wissen um die Wahlergebnisse wurden die Grundlagen für die Zusammensetzung der kommunalen Ausschüsse verändert und die Stimmrechte der kleineren Parteien beschnitten. Das entwertet nicht nur die Wahlentscheidung der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Helmstedt, es ist auch eindeutig ein Eingriff in den Vertrauensschutz der Wählerinnen und Wähler, wenn SPD und CDU auf diesem Weg ihre Pfründe in den Kommunen sichern wollen“, erklärt Alt.
Das neue Gesetz ändert unter anderem die Berechnungsgrundlage für die Zusammensetzung der kommunalen Ausschüsse. Besonders die kleineren Parteien verlieren dadurch teilweise Stimmrechte. „Dabei haben besonders kleinere Parteien - auch die FDP - in der zurückliegenden Kommunalwahl deutlich hinzugewonnen. Es entspricht absolut nicht dem Wählerwillen, dass sich mehr Stimmen und mehr Mandate nun in einem Verlust von Rechten niederschlagen“, erklärt Alt. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der FDP-Landtagsfraktion kommt zu dem Ergebnis, dass vor allem der Zeitpunkt der Gesetzesänderung und die Wirkung auf die gewählten Mandate wahrscheinliche verfassungswidrig sind. „Es ist besonders schamlos, dass SPD und CDU ihren Einfluss sichern wollen, indem sie direkt nach der Wahl dieses Gesetz ändern. FDP, UWG, ZIEL und Grüne werden deshalb in der kommenden Kreistagssitzung eine Resolution gegen die Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes einbringen“, betont Alt abschließend.
Hintergrund: Die Große Koalition im Niedersächsischen Landtag verabschiedete in der vergangenen Woche, ein neues Kommunalverfassungsgesetz. Darin wird das Auszählungsverfahren für die kommunalen Ausschüsse vom bisherigen Verfahren nach Hare-Niemeyer zum Höchstzahlverfahren nach d’Hondt geändert. Für viele kleinere Parteien bedeutet das einen Stimmverlust in den kommunalen Ausschüssen.
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