Einführung eines Medizinstipendiums

Angesichts des zunehmenden Ärztemangels im ländlichen Raum hat die Kreistagsgruppe aus FDP/UWG/ZIEL folgenden Antrag im Helmstedter Kreistag auf den Weg gebracht:

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung eines Medizinstipendienprogramms für den Landkreis Helmstedt. Die Ergebnisse des Prüfauftrages werden dem zuständigen Fachausschuss innerhalb von sechs Monaten zur weiteren Beratung vorgelegt.

Begründung:

Die langfristige Sicherstellung der ärztlichen Versorgung stellt im ländlichen Raum die wohl drängendste Herausforderung dar. Der demografische Wandel verstärkt diese Notwendigkeit der Fachkräftebindung in strukturschwachen Regionen zusätzlich. Der Landkreis Helmstedt geriert sich hierbei als Gesundheitsregion. Um diesem Anspruch auch mit konkreten politischen Anstößen Rechnung zu tragen, soll die Einführung eines Medizinstipendienprogramms nach dem Vorbild weiterer Landkreise geprüft werden.

Bei einem Medizinstipendienprogramm wird eine Medizinstudentin/ein Medizinstudent i.d.R. über einen Zeitraum von drei bis sechs Jahren mit einem monatlichen Zuschuss zu den Lebensunterhaltungskosten von einer Gemeinde, einer Stadt oder einem Landkreis finanziell gefördert. Denkbar sind zudem ergänzende ideelle Fördermodelle. Nach Ende des Studiums verpflichtet sich der Stipendiennehmer für einen vertraglich festgelegten Zeitraum, als Arzt im kommunalen Gebiet des Stipendiengebers tätig zu werden respektive eine Facharztausbildung einzuschlagen, die im kommunalen Gebiet des Stipendiengebers als unterversorgt gilt.

Die Bereitstellung eines Studienplatzes erfolgt dabei nicht. Die Werbemaßnahmen für ein entsprechendes Stipendienprogramm konzentrieren sich mithin im Besonderen auf Personen, die bereits über eine Studienzulassung verfügen, einen regionalen Bezug zum Stipendiengeber aufweisen oder an einer ortsnahen medizinischen Fakultät immatrikuliert sind.

Im Rahmen eines Pilotprojektes soll im ersten Jahr ein Stipendienplatz geschaffen werden und entsprechende Mittel in die Haushaltsplanung 2020 sowie in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen werden.

Ergänzend erscheint auch die weitere Bearbeitung dieses Themenfelds, u.a. im Hinblick auf mögliche Unterversorgungsentwicklungen und im Hinblick auf Konzepte zur Teilpraxisfinanzierung für geboten.