Abschaffung von Arbeitsverboten für Asylbewerber

Zur Arbeitspflicht für Asylbewerber erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP/UWG-Gruppe im Kreistag Helmstedt, Lars Alt:

„Die geltende Rechtslage nach dem Asylgesetz sieht erhebliche Beschränkungen bei der Erwerbstätigkeit von Asylbewerbern und Geduldeten vor. So dürfen Asylbewerber in Aufnahmeeinrichtungen grundsätzlich nicht arbeiten. Arbeit ist erst erlaubt, wenn das Verfahren über 6 Monate dauert und die Arbeitsagentur zustimmt. Wir sprechen uns deshalb ausdrücklich gegen jegliche Form einer Arbeitspflicht zu Niedrigstlöhnen aus, sondern werben für echte, faire Arbeitsmöglichkeiten in der freien Wirtschaft. Jedenfalls solange bei der Ausreisepflicht weiterhin Vollzugsdefizite bestehen, müssen Asylbewerber und Geduldete sich schneller in den Arbeitsmarkt integrieren können. Wir stehen für eine moderne, humane und zukunftsorientierte Arbeitsmarktpolitik ein, die Integration fördert, Chancen eröffnet und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt. Die Abschaffung des Arbeitsverbots für Asylsuchende wahrt in Abgrenzung zu einer Arbeitspflicht mit einem Stundenlohn von 80 Cent die Menschenwürde der Betroffenen, trägt tatsächlich etwas zur Entlastung der öffentlichen Haushalte bei und kann die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unseres Landes ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand unterstützen.“

Resolution Asyl